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Häusliche Gewalt

Seit dem Beginn der Frauenbewegung am Ende der sechziger Jahre wurde "häusliche Gewalt" dahingehend festgelegt, dass es ausschließlich die Situationen waren, in denen Männer ihre Frauen körperlich angriffen oder bedrohten, teilweise auch die Kinder. Diese Definition trieb solche Blüten, dass auf dem 14. Deutschen Familiengerichtstag die amtierende Bundesjustizministerin Zypries in dem Festvortrag mitteilte, dass 99 % der häuslichen Gewalt – sie verbesserte sich auf 99.99 % - von den Männern ausginge und diese allein gegen die Frauen ausgeübt werde. Als Gewalt wurde auf diesem Familiengerichtstag auch angesehen, dass Väter ihre Frauen bedrohten und darunter die Kinder zu leiden hätten.

Sowohl deutsche wie vor allem viele angelsächsische Studien haben jedoch ergeben, dass die Verteilung körperlicher Gewalt im Nahbereich, d.h. dort, wo Menschen dauerhaft zusammenleben, etwa gleich häufig von Frauen und Männern ausgeübt wird. So wurde in einer Broschüre zum Leben älterer Menschen bereits 1992 vom Niedersächsischen kriminologischen Institut festgestellt, dass die Verteilung der körperlichen Gewalt zwischen den Geschlechtern annähernd gleich groß ist.

In einer jüngeren Forschung, die von Prof. Dr. Gerhard Amendt vom Bremer Institut für Geschlechterforschung durchgeführt wurde, zeigte sich, dass Gewalt in Trennungsphasen üblich ist und die Mehrzahl der körperlichen Gewalttaten von Frauen inszeniert wurden. Die Berliner Polizei veröffentlicht Zahlen über Einsätze bei häuslicher Gewalt, bei der der Anteil der schlagenden Frauen mit 28 % angegeben wird.

Allein aus diesen wenigen Informationen ist abzuleiten, dass häusliche Gewalt, die körperliche Angriffe im Erwachsenenbereich betrifft, kein Delikt ist, dass einseitig von Männern gegen Frauen ausgeübt wird, sondern dass vor allem auch Frauen gegen Männer zum Teil nicht unerhebliche Gewalt dieser Art ausüben.

Gewalt gegen Kinder ist dagegen ein typisch weibliches Delikt, wobei der Schwerpunkt der Übergriffe durch Überforderung alleinerziehender Mütter ausgelöst wird, was bis hin zu Todesfolgen durch Gewalteinwirkung oder Vernachlässigung erfolgt. Die Zahlen der getöteten Kinder beläuft sich auf etwa 100 Kinder jährlich.

Hier soll aber nicht aufgerechnet werden. Wenn jedoch der Begriff "häusliche Gewalt" benannt wird und dabei der Begriff auch auf die psychische Gewalt ausgedehnt wird, ist insbesondere in und nach der Trennungsphase festzustellen, dass sie überwiegend die Männer, vor allem die Väter trifft.

Zu nennen ist der Entzug der Kinder, nicht gerechtfertigte Unterhaltszahlungen, falsche Beschuldigungen wie der sexuelle Missbrauchsvorwurf, die angebliche Bedrohung oder Gewaltanwendung, die Vorwürfe, alkohol- oder drogenabhängig zu sein, die systematische Zerstörung der Arbeitsfähigkeit, der Gesundheit und der Psyche, ebenso wie die Vernichtung der Firmen.

Diese Gewaltformen sind nicht aufgrund von Affekthandlungen entstanden, sondern oft eine jahrelange Durchführung von Ketten psychischer Druckausübung, die von behördlichen Institutionen unterstützt werden, weil die Behauptung "Väter sind Täter" – wie ein Buchtitel aus den siebziger Jahren verkündete – das gesamte behördliche Handeln in diesem Bereich beherrscht und die scheinbar neutralen Gesetze dazu deshalb geschaffen wurden, um allein Frauen einen Schutz zu gewähren, der bereits bei unbewiesenen Behauptungen greift und die Männer aus ihren Wohnungen vertreiben lässt, ihnen die Kinder entzieht und sie sogar der Freiheit beraubt.

Wenn ein solcher Vorwurf erhoben wird, steht den Frauen sofort ein riesiges, engmaschiges Netz zur Verfügung, mit denen die Männer, vor allem Väter, aus dem gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt werden.

Diese Einseitigkeit ist nicht hinzunehmen. Für Frauen gibt es seit Jahrzehnten Frauenhäuser, die die Frauen allein bei der Behauptung geschlagen worden zu sein, aufsuchen können und dort jede Unterstützung und Beratung bis hin zur Kindesentziehung und lebenslangem Unterhalt durch die Männer oder die Allgemeinheit erhalten, während Männern eine solche Fluchtmöglichkeit und Hilfeleistung nicht zur Verfügung steht. Nur in ganz kleinem Rahmen gibt es bisher in Berlin und in Oldenburg eine solche Möglichkeit für Männer und Kinder, die jedoch keinerlei finanzielle Unterstützung erhalten, so dass sie als Schutzhäuser auf Zeit anzusehen sind.

Mit dem Gewaltschutzhaus Neuhausen soll ein neuer Weg eingeschlagen werden. Gewalt ist zu ächten, gleichgültig von wem sie ausgeübt wird. Deshalb ist dieses Haus offen für Männer, Frauen und Kinder, die von physischer und psychischer Gewalt betroffen oder bedroht sind. Es soll denen, die Gewalt ausgesetzt sind, als kurzzeitige Unterkunft dienen, in der sie ihre Probleme abladen können und die Hilfe und Unterstützung erhalten, die ihnen ein künftiges gewaltfreies Leben ermöglicht. Die Mitarbeiter dieses Hauses werden dabei den Weg der Vermittlung einschlagen, d.h. sich mit den Personen und Institutionen zusammensetzen, mit denen die aufgenommenen Personen die gewaltsamen Auseinandersetzungen haben oder hatten, um für künftige Zeiten Lösungen zu erarbeiten, die derartige Gewalt verhindert. Dazu wird die Zusammenarbeit mit den Stellen gesucht, die als professionelle Einrichtungen für die behördlichen Regelungen zuständig sind.

Es ist zu hoffen, dass diese Arbeit finanziell unterstützt wird, da aus eigenen Mitteln dieser Aufwand nicht zu leisten ist. Dabei ist die "Kind-Vater-Mutter-Begegnungsstätte Neuhausen" vor allem auch auf Spenden aus der Bevölkerung und von Firmen angewiesen. Nicht der Gegensatz und die Feindschaft wird in diesem Haus gelebt, sondern es werden Möglichkeiten geschaffen, ausgleichend zu wirken und eine gewaltfreie Zukunft angestrebt.

Horst Schmeil, Diplom-Pädagoge